Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in den Wettkampfbetrieb (Schreiben an DOSB) – Stand: 17.07.2020

Der DESV als Dachverband empfiehlt den Landesverbänden im Hinblick auf den Wiedereinstieg in den Wettkampfbetrieb folgende Punkte zu beachten.

  1. Der Veranstalter hat ein Schutz- und Hygienekonzept auf Grundlage der jeweiligen geltenden Länderregelungen auszuarbeiten, dass auf den jeweiligen Standort und Wettkampf abgestimmt ist und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
  2. Ein solch ausgearbeitetes Schutz- und Hygienekonzept ist vom Veranstalter dem jeweiligen Landesverband, sowie den jeweiligen Kreisobfrauen/Kreisobmännern mind. 14 Tage vor dem Turniertag zur Genehmigung und Zustimmung vorzulegen.
  3. Das Schutz- und Hygienekonzept muss jedem Teilnehmer der Veranstaltung bei Meldung bekannt gegeben werden und von jedem Spieler schriftlich bestätigt werden.
  4. Die IFI Regeln 452 und 455 werden insbesondere zur Wahrung der Abstandsregeln in Absprache mit der IFI vorerst bis 30.09.2020 ausgesetzt.
  5. Zusammen mit der Startkarte für die Meldung zum Turnier, werden vom Veranstalter sämtliche Teilnehmer dokumentiert, um bei Positivfällen eine Rückverfolgung der Infektionsketten sicherzustellen.
  6. Die Dauben sollen auf dem Spielfeld nur mit dem Fuß bewegt werden.
  7. Das Messen darf bei kleinen Abständen von nur einer Person durchgeführt werden. Erst ab Abständen über 1,5 Meter darf ein zweiter Spieler zu Hilfe genommen werden.
  8. Für den Schutz und das Verhalten der Schiedsrichter und Funktionäre wird ein eigenes Schutz- und Hygienekonzept erstellt.

Gemäß dieser Empfehlungen können die Landesverbände eigene oder zusätzliche Vorgaben für den Wettkampfbetrieb erstellen.

Maßgeblich sind ausschließlich gesetzlichen Vorgaben der Ministerien und Behörden.

gez. Christian Lindner
Präsident Deutscher Eisstock-Verband e.V. – DESV