Wichtige Info zu den Sportgeräteüberprüfungen an alle Schiedsrichter, Vereine, SportlerInnen und Vertragspartner der IFI:


Z.Zt. werden wieder etliche Stockkörper in Umlauf gebracht, die nicht den Regeln
der IFI entsprechen.
So wurden in den letzten Wochen Stockkörper mehrerer Vertagsfirmen in größerer
Anzahl geprüft, die alle nicht die erf. Werte in Bezug auf die Rechtwinkligkeit der
Stahlringe aufwiesen.
Diese Festlegungen in der IER und den Richtlinien für die Nutzung des IFIPrüfkoffers
müssen eingehalten sein, sonst handelt es sich für den Sportler, die
Sportlerin um ein nicht regelgerechtes Sportgeräteteil, das im Spiel einen 2 Spielpunkteabzug
je Sportgeräteteil und sofortigen Einzug des Sportgeräteteils nach IERRegel
805 d hervorruft.
Nach IER R 312 sind die Sportgeräte mit den Messwerkzeugen des IFI-Prüfkoffers zu
kontrollieren. Neben weiteren Prüfvorgaben ist die Rechtwinkligkeit des Stahlringes wie
folgt zu überprüfen:
Die Rechtwinkligkeit muss unter 0,1 mm gegeben sein
(zu messen mit der Fühlerlehre und einer Rechtwinkellehre/Anschlagwinkel o. glw.).

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